Gesetzentwurf zum Verbot von Smartphones an hessischen Schulen

Die Regierungsfraktionen CDU und SPD haben am 24.03. 2025 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein weitreichendes Verbot der Nutzung von mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets, Smartwatches) für Schülerinnen und Schüler in den Schulgebäuden und auf den Schulgeländen hessischer Schulen ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 vorsieht.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:

  • Die private Verwendung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich unzulässig. Das Mitführen ist gestattet.
  • An weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) können Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung für definierte Bereiche in der Schulordnung getroffen werden. Dies können beispielsweise Räumlichkeiten für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sein. Für Grundschulen ist eine private Nutzung nicht vorgesehen.
  • Zulässig in allen Jahrgangsstufen ist die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken, ausschließlich, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet. Hierbei geht es beispielsweise um Unterricht in der Medienbildung.
  • Eine private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder im Notfall.
  • Bei unzulässiger Verwendung kann das private digitale Endgerät vorübergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.

Zur weiteren Information:

Gesetzentwurf im Wortlaut:

https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/8/02048.pdf

Erläuterungen des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen vom 20.03.2025:

https://kultus.hessen.de/presse/hessen-handelt-smartphone-schutzzonen-an-allen-schulen