Rat & Hilfe (FAQ)

Häufig gestellte Fragen

Wir bekommen viele Fragen von Eltern und Elternbeiräten zum Schulrecht, den Rechten und Pflichten von Elternbeiräten oder zu Verfahrensweisen im Schulalltag am Elterntelefon gestellt.
In unserer FAQ-Liste stellen wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zusammen.

  • Abwahl eines Elternbeirats (Stand März 2024)
    Abwahl eines Elternbeirats (Stand März 2024) Das Schulgesetz ermöglicht die Abwahl einer Elternvertreterin bzw. eines Elternvertreters nur unter bestimmten Voraussetzungen. Jede Elternvertreterin und jeder Elternvertreterin kann bei einem Verstoßgegen die Verschwiegenheitspflicht abgewählt werden. Ein Klassenelternbeirat, die oder der Vorsitzenden des Schulelternbeirats sowie die oder der Vorsitzende des Kreis- oder Stadtelternbeirats können bei Untätigkeit abgewählt werden. Der Klassenelternbeirat, die oder Vorsitzende des Schulelternbeirats, des Stadt- oder Kreiselternbeirats oder des Landeselternbeirats können abgewählt werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder einen neuen Klassenelternbeirat bzw. eine neue Vorsitzende/einen neuen Vorsitzenden wählen.
  • Versetzung
    Unsere Tochter besucht die 6. Klasse im Realschulzweig der Gesamtschule. Leider ist sie in Mathematik sehr schlecht und wird hier eine 5 erhalten. Dafür ist sie in Deutsch und Englisch recht gut (jeweils eine 3). Wird sie damit versetzt? Ja, denn sie hat mit den befriedigenden Noten in Deutsch und der ersten Fremdsprache einen genügenden Ausgleich für die mangelhafte Note in Mathematik. Die Versetzung zum Schuljahresende ist keine freie pädagogische Entscheidung der Versetzungskonferenz. Hierfür gibt es verbindliche Regelungen. Diese legen fest, wann eine Versetzung bei schlechten Noten erfolgen muss oder kann oder aber, ob eine Versetzung ausgeschlossen weiterlesen…
  • Unterrichtsfächer
    Welche Fächer werden in der Schule überhaupt unterrichtet? Gibt es dazu Lehrpläne? In der Grundschule werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Musik, Kunst/Werken/Textiles Gestalten, Sachunterricht, Religion/Ethik, Sport und eine erste Fremdsprache unterrichtet. Die erste Fremdsprache wird ab der 3. Klasse unterrichtet. Welche Fremdsprache dies ist, wird von der Gesamtkonferenz der Schule entschieden. Werden Kinder von ihren Eltern vom Religionsunterricht abgemeldet oder sollen die Kinder nach dem Willen der Eltern nicht an einem Religionsunterricht teilnehmen, müssen die Kinder am Unterricht im Fach Ethik teilnehmen, wenn dieser Unterricht in der Schule angeboten wird. In den Klassen 1 und 2 sind weiterlesen…
  • Noten
    Noten werden als Ziffernnoten von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) erteilt. Zu der Note kann ein Minus (-) oder ein Plus (+) hinzugefügt werden, um zu kennzeichnen, ob sich die Leistung in der Note eher nach oben oder nach unten bewegt. Möglicherweise wird die Lehrerin/der Lehrer die Note auch von sich aus schriftlich oder mündlich näher erläutern. Tut sie/er das nicht, können Sie als Eltern eine solche Erläuterung verlangen. Einzelne Noten können sie als Eltern zwar gegenüber der Lehrerin/dem Lehrer oder gegenüber der Schulleitung beanstanden. Gerichtlich anfechtbar sind diese Einzelnoten aber nicht. In der ersten Klasse weiterlesen…
  • Lernmittelfreiheit
    Zu Beginn des Schuljahres kommen mal wieder Kosten für unsere beiden Kinder zur Anschaffung von Zeichenblöcken, Stiften, Mäppchen, Zirkeln u.s.w. auf uns zu. Wir dachten, es gelte Lernmittelfreiheit?   Die Lernmittelfreiheit, die auch in der Hessischen Verfassung verankert ist, umfasst leider nicht alle Kosten und Anschaffungen, die für die Schule anfallen. Von der Lernmittelfreiheit erfasst werden Schulbücher, digitale Lehrwerke und digitale Lehr- und Lernprogramme sowie Lernmaterialien. Lernmaterialien sind Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmaterialien, die von den Schülerinnen und Schülern im Unterricht verwendet werden (z.B. Chemikalien für den naturwissenschaftlichen Unterricht; DVDs als Begleitmaterial zum Musikunterricht). Diese Materialien werden den Schüler*innen weiterlesen…
  • Leistungsbewertung
    Wir haben den Eindruck, dass die Deutschlehrerin unserer Tochter (2. Klasse der Grundschule) die Klassenarbeiten wesentlich strenger korrigiert als ihr Kollege in der Parallelklasse. Kann man dagegen etwas unternehmen? Grundsätzlich nicht. Die Bewertung der Leistung einer Schülerin/eines Schülers ist Sache der Lehrerin/des Lehrers. Sie/er genießt bei der Einschätzung und Bewertung der Leistung pädagogische Freiheit. In der Grundschule werden die Leistungen vor allem nach den mündlichen Beiträgen des Kindes bewertet. Schriftliche Arbeitsergebnisse werden nur ergänzend herangezogen. In den ersten beiden Schuljahren sollen Lehrer*innen vor allem die Lernfortschritte des Kindes berücksichtigen. Sie sollen auch auf Sprachschwierigkeiten Rücksicht nehmen. Als weiterlesen…
  • Klassenarbeiten
    Die Klassenlehrerin unserer Tochter hat am ersten Elternabend nach der Einschulung angekündigt, dass schon in der 1. Klasse mehrere kurze Übungsarbeiten in Deutsch geschrieben werden. Ist das denn zulässig und werden die Arbeiten benotet? Es kommt darauf an, was mit „kurz“ gemeint ist. In der 1. Klasse der Grundschule können Übungsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von höchstens 15 Minuten geschrieben werden. Sie dienen nur der Leistungskontrolle, nicht der Leistungsbewertung. Sie werden deshalb nicht benotet. In der Grundschule stehen bei der Bewertung der Leistungen der Schüler*innen die mündlichen Leistungen im Vordergrund. An schriftliche Arbeiten sollen die Kinder in der weiterlesen…
  • Datenverarbeitung/Datenschutz
    Die Mutter einer Mitschülerin unseres Sohnes hat behauptet, dass die Schule auch Daten über die persönlichen Verhältnisse der Eltern wie Berufe und Wohnverhältnisse erfasse und speichere. Stimmt das? Nein, das stimmt nicht. Es werden nur solche Daten der Eltern erfasst und gespeichert, die die Schule für Benachrichtigungen benötigt (Name, Adresse, Telefon). Die Schulen ermitteln und speichern in erster Linie Daten von Schüler*innen. Neben persönlichen Daten wie Name, Vorname, Anschrift, Konfession, Staatsangehörigkeit u.a. sind dies auch Daten, die schulische Vorgänge wie Fehlstunden, Beurlaubungen, Belegung von Wahlpflichtfächern u.s.w. sowie Leistungsdaten (Zeugnisnoten, Versetzungen u.s.w.) betreffen. E-Mail-Adressen von Schüler*innen und von weiterlesen…
  • Zeugnis
    Wir sind als Eltern über das Halbjahreszeugnis unseres Sohnes empört. Die Leistungen in mehreren Fächern sind vollkommen falsch bewertet worden. Wir überlegen ernsthaft, dagegen zu klagen. Wäre das möglich? Leider nicht. Die Einzelnoten, die im Verlaufe des Schuljahres vergeben werden und die Noten in einem Halbjahreszeugnis sind nicht gerichtlich anfechtbar. Sie sollen lediglich über den gegenwärtigen Leistungsstand informieren, haben aber darüber hinaus keine eigenständige Bedeutung. Hier hilft ggf. nur eine Beschwerde an die Schulleitung. Hierfür genügt es allerdings nicht, dass Sie als Eltern die Leistung ihres Kindes besser einschätzen als die Lehrerin/der Lehrer und die Zeugnisnote deshalb weiterlesen…