Wir haben den Eindruck, dass die Deutschlehrerin unserer Tochter (2. Klasse der Grundschule) die Klassenarbeiten wesentlich strenger korrigiert als ihr Kollege in der Parallelklasse. Kann man dagegen etwas unternehmen?
Grundsätzlich nicht. Die Bewertung der Leistung einer Schülerin/eines Schülers ist Sache der Lehrerin/des Lehrers. Sie/er genießt bei der Einschätzung und Bewertung der Leistung pädagogische Freiheit. In der Grundschule werden die Leistungen vor allem nach den mündlichen Beiträgen des Kindes bewertet. Schriftliche Arbeitsergebnisse werden nur ergänzend herangezogen. In den ersten beiden Schuljahren sollen Lehrer*innen vor allem die Lernfortschritte des Kindes berücksichtigen. Sie sollen auch auf Sprachschwierigkeiten Rücksicht nehmen. Als Eltern haben Sie das Recht, sich die Gründe für die Bewertung der Leistung ihres Kindes erläutern zu lassen. Sie können die Bewertung der Lehrerin/dem Lehrer gegenüber auch beanstanden, etwa wenn ihr/ihm bei der Bewertung offensichtliche Fehler unterlaufen sind und sich ggf. bei der Schulleitung beschweren. Für eine Beanstandung genügt es allerdings nicht, dass Sie die Leistung ihres Kindes besser einschätzen als die Lehrerin/der Lehrer.
Zur weiteren Information:
§ 26, 32 Abs. 4 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulVerhGVHE2011V5P1a