Nachstehend finden Sie ein Schreiben des Hessichen Kultusministeriums in Bezug auf die „Abschlussprüfung im Bildungsgang Realschule im Schulj. 2011/12 – Zulassung der mündlichen Prüfung“. Demnach dass es im Schuljahr 2011/12 möglich, dass noch beide Prüfungsvarianten (Mündliche Prüfung oder Präsentation auf der Grundlage einer Hausarbeit) durchgeführt werden können.